Eine verständliche Einführung in das Thema «Tierschutz» finden Sie bei Wikipedia.
Verletzten und verwaisten Wildtieren kann geholfen werden. Jedes Tier benötigt jedoch eine für seine Art spezifische Hilfe. Die Zuständigkeiten sind deshalb aufgeteilt. Wir unterscheiden
- Jagbares Wild
Finden Sie verletztes Wild (Fuchs, Reh, Waschbär, etc.), melden Sie dies unverzüglich der Jagdbehörde.
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- Geschützte Tiere
Geschützte Tiere unterstehen in Sachsen der Naturschutzbehörde.
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- Wildtiere
Finden Sie ein Wildtier, das weder jagbar noch geschützt ist, wenden Sie sich bitte für den Kreis Torgau-Oschatz an das folgende Naturschutzzentrum:
- Biberhof Torgau
Tel. 03421 - 902 703
Fax 03421 - 704 100
Spezielle Ansprechpartner:
- für Biber
Herr Kohlhase, Tel. 03421 - 904 905
- für Fledermäuse
Herr Plaszkorski, Tel. 03421 - 748 451
- für Störche
Herr Doms, Tel. 03421 - 709 255
Herr Slomma, Mobiltelefon 0172 - 343 35 23
Das betroffene Wildtier wird von der zuständigen Behörde eventuell in unsere Obhut gegeben. In unserer Wildtierstation wird es gepflegt, bis es wieder ausgewildert werden kann. - Achtung: Unsere Wildtierstation ist weder ein Zoo noch ein Wildtierpark. Kein Besuch Schaulustiger!
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